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Tierparkordnung - Heimattiergarten Fürstenwalde

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Heimattiergarten Fürstenwalde
 
Tierparkordnung
  
Der Heimattiergarten, im folgenden Tierpark genannt, hält wertvolle, empfindliche, aber auch gefährliche Wildtiere. Im Interesse der Besucher und der Tiere ist es notwendig, bestimmte Regeln einzuhalten, welche Sie mit dem Betreten des Tierparkgeländes akzeptieren. Wegen der Gefährdung von Mensch und Tier bitten wir dafür um Verständnis.

Eintritt
Der Besuch des Tierparks ist nur während der offiziellen Öffnungszeiten erlaubt. Der Park ist zum Ende der Öffnungszeiten zu verlassen. Kindern unter 14 Jahren ist der Tierparkbesuch nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen erlaubt. Eltern beaufsichtigen ihre Kinder, Lehrer ihre Schüler und Leiter ihre Jugendgruppen.
Personen unter Einfluss von Alkohol oder anderen Betäubungsmitteln wird der Zugang zum Tierpark verweigert oder sie werden aus dem Park gewiesen, ohne Rückerstattung von Kosten.

Sicherheit
Der Heimattiergarten liegt in einem Waldgebiet, aus diesem Grunde ist das Rauchen auf dem gesamten Gelände aus Brandschutzgründen untersagt. Einzige Ausnahme bildet die gepflasterte Terrasse des Tierparkimbisses. Aschenbecher stehen auf den Tischen bereit.
Das Mitführen von Gegenständen wie Bällen, Skates, Fahrrädern, E-Scootern (Ausnahme Dreiräder, Laufräder und Bollerwagen) usw. ist im Tierpark nicht gestattet. Diese Gegenstände müssen im Auto zurückgelassen oder an der Kasse zur Aufbewahrung abgegeben werden! Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen wie Feuerwerkskörpern ist während des Besuchs im Tierpark verboten.
Das Übersteigen der Absperrungen und das Greifen in die Tieranlagen gefährdet Tier und Mensch und ist daher strengstens untersagt. Es ist ebenfalls strikt verboten Finger, Hände, Stöcker oder andere Gegenstände durch die Gitter der Gehege zu stecken. Weiterhin ist es untersagt freilaufende Tiere  anzufassen, zu füttern oder ihnen hinterherzujagen. In begehbaren Gehegen dürfen Begrenzungen, die den Tieren die Möglichkeit des Rückzuges bieten, nicht übertreten werden. Für daraus entstandene Schäden haftet ausschließlich der Besucher oder deren Aufsichtsperson. Den Weisungen des Tierparkpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

Füttern
Das Füttern von Tieren ist nicht erlaubt.

Abfall
Helfen Sie mit, den Tierpark sauber zu halten. Benutzen Sie die bereitstehenden Abfallbehälter.

Lärm
Auch Tiere brauchen ihre Ruhepausen. Versuchen Sie nicht, die Aufmerksamkeit der Tiere, durch lautes Rufen, Klopfen gegen Scheiben, und ähnlichem, auf sich zu lenken. Es ist untersagt, mutwillig Lärm zu machen oder hörbar Audiogeräte zu benutzen.

Hunde
Ihre Hunde sind uns willkommen. Bitte führen Sie ihre Hunde an der kurzen Leine und achten Sie darauf, dass sie die Tiergehege und den Spielplatz nicht betreten. Achten Sie bitte auch darauf, dass ihr Vierbeiner nicht hinter die Absperrungen und in direkten Kontakt mit den Tieren gerät. Für das „Große Geschäft“ ihres Tieres erhalten Sie an der Kasse kostenlos entsprechende Tüten.

Schäden
Der Heimattiergarten übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, es sei denn, die Schäden ließen sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch den Heimattiergarten oder einem seiner Mitarbeiter zurückführen. Eine Haftung für sonstige Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sollten Sie während ihres Besuchs im Tierpark zu Schaden kommen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen, bevor Sie den Park verlassen. Der Heimattiergarten haftet nicht für Schäden, die nach dem Verlassen des Tierparks gemeldet werden.

Werbung und Verkauf
Werbeaktivitäten oder das Verkaufen oder Anbieten von Diensten oder Waren im Heimattiergarten bedürfen der vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung.

Benutzung der Spielgeräte
Die Benutzung sämtlicher Einrichtungen, insbesondere der Spielgeräte sowie anderer Gegenstände auf dem Spielplatz erfolgt auf eigene Gefahr. Bitte achten Sie auf die entsprechenden Alters- und Gewichtsangaben an den Geräten.

Foto, Film und Fernsehen
Es ist erlaubt und sogar erwünscht, im Heimattiergarten zu fotografieren und zu filmen, jedoch ausschließlich für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch. Zum Wohle der Tiere ist das Fotografieren nur ohne Blitzlicht erlaubt. Die Veröffentlichung von Fotos auf nicht kommerziellen, privaten Internetseiten ist ebenfalls erlaubt. Wir bitten darum, den Heimattiergarten als Quelle zu nennen und falls möglich auf unsere Internetseiten zu verlinken. Wir würden Ihnen danken, wenn Sie uns in einer Email an leitung@heimattiergarten-fuerstenwalde.de mitteilen, wo Sie die Bilder verwendet haben. Bitte achten Sie auch auf die Rechte eventuell abgebildeter Personen. Der Heimattiergarten behält sich vor, diese Veröffentlichungsgenehmigung im Einzelfall zu entziehen. Kommerzielle Film- und Fotoaufnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung.
Einige Stellen des Tierparks sind mit einer Videoüberwachungsanlage ausgestattet. Diese dient dem Schutz unserer Besucher, unserer Tiere und Einrichtungen, aber auch der wissenschaftlichen Forschung. Wir bitten daher um ihr Verständnis.

Folgen
Das Tierparkpersonal ist berechtigt, Personen des Parks zu verweisen, die sich nicht an diese Tierparkordnung halten oder sich Anordnungen des Tierparkpersonals widersetzen. Die betreffende Person hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Der Heimattiergarten ist berechtigt, Schäden, welche sich aus Verstößen dieser Tierparkordnung ergeben, geltend zu machen.
Heimattiergarten Fürstenwalde
Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 10 b
15517 Fürstenwalde



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